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   BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93   

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https://dejure.org/1994,2427
BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93 (https://dejure.org/1994,2427)
BVerfG, Entscheidung vom 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93 (https://dejure.org/1994,2427)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Januar 1994 - 2 BvR 1436/93 (https://dejure.org/1994,2427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer zu Unrecht vollstreckten Maßregel auf eine später ausgesprochene Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung der Freiheitsentziehung - Freiheitsstrafe - Menschenwürde - Maßregelvollzug - Verfahrenseinheit - Gleichheitsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2219
  • MDR 1994, 2219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93
    Es wäre verletzt, wenn der Täter zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten Wert- und Achtungsanspruchs gemacht würde (vgl. BVerfGE 28, 386 [391]; 45, 187 [228]).

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo ein einleuchtender, sachlich vertretbarer Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 4, 352 [355 f.]; 45, 187 [268]).

  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93
    Es wäre verletzt, wenn der Täter zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten Wert- und Achtungsanspruchs gemacht würde (vgl. BVerfGE 28, 386 [391]; 45, 187 [228]).

    Dementsprechend ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens (vgl. BVerfGE 28, 386 [391]; 57, 250 [275]; 58, 159 [163]; 80, 254 [255]).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93
    Jede Strafe muß in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen (ständige Rechtsprechung zuletzt BVerfGE 6, 389 [439]; 73, 206 [253 f.]).
  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auch habe das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß die fehlende Möglichkeit der Anrechnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung auf eine in einem anderen Verfahren erkannte Freiheitsstrafe den Gleichheitssatz nicht verletze (Bezugnahme auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Januar 1994 - 2 BvR 1436/93 -, NJW 1994, S. 2219).
  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    So habe das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß die fehlende Möglichkeit der Anrechnung einer vollzogenen freiheitsentziehenden Maßregel auf eine in einem anderen Verfahren erkannte Freiheitsstrafe den Gleichheitssatz nicht verletze (Hinweis auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Januar 1994 - 2 BvR 1436/93 -, NJW 1994, S. 2219).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04

    Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte

    Dieses aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip entspringende Gebot fordert für eine Bestrafung zum einen das Vorliegen von Schuld (vgl. BVerfGE 80, 244 ) und zum anderen ein angemessenes Verhältnis zwischen Verschulden und Sanktion (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Januar 1994 - 2 BvR 1436/93 -, NJW 1994, S. 2219 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Zur Abgrenzung sei auf BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) in NJW 1994, 2219 [BVerfG 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93] hingewiesen.
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